(sda) Internationale Austauschprogramme für Studierende, Schüler und Berufsleute sollen nicht mehr so stark wie bisher auf die EU fokussiert sein. Der Nationalrat hat als Zweitrat die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Grundsatz gutgeheissen.

Die Regierung will im Gesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BIZMB) verankern, dass neben der Assoziierung an internationale Förderprogramme gleichwertig auch Schweizer Programme umgesetzt werden können. Heute ist das eine untergeordnete Möglichkeit.

Der Nationalrat nahm die Vorlage am Mittwoch mit 192 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltungen an und folgte im Wesentlichen Bundesrat und Ständerat. Das revidierte Gesetz bildet eine Rechtsgrundlage sowohl für eine Schweizer Teilnahme an internationalen Programmen als auch für die Umsetzung eigener Schweizer Förderprogramme.

Keine neuen Fördertatbestände

Das Gesetz soll zudem einen Rahmen für die Fördermassnahmen schaffen. Neue Fördertatbestände sollen damit nicht geschaffen werden. Die Vorlage geht mit einer Differenz zurück in den Ständerat. Der Nationalrat hat den Geltungsbereich des Gesetzes ausdrücklich mit der Teilnahme an internationalen Programmen ergänzt.

Nach neuer Regelung soll die Regierung einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Agentur Umsetzungsaufgaben übertragen können. Das Parlament hat dazu ergänzt, dass das zuständige Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation dieser Agentur auch die Vergabe von Beiträgen übertragen kann.

Die Svp wollte im Nationalrat den ebenfalls vom Ständerat angebrachten Zusatz streichen, dass diese Agentur über eine Struktur und Rechtsform verfügt, die eine Schweizer Beteiligung an EU-Programmen ermöglicht.

Ihr Antrag wurde aber mit 139 zu 52 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit sah es wie der Ständerat. Es gehe darum, eine Brücke zu bauen. Ob diese betreten werde oder nicht, könne später entschieden werden, sagte Mustafa Atici (SP/BS) dazu, der Sprecher der Bildungskommission (WBK).

Abgelehnt hat der Rat Anträge von Rot-Grün, für die Vergabe von Stipendien für Auslandaufenthalte eine Frauenquote zu schaffen. Auch Anträge, die Bereiche Verteidigung und Rüstung sowie Bereiche, in denen Menschenrechte verletzt werden könnten, aus der Förderung auszuschliessen, fanden keine Mehrheit.

Schweiz als Drittstaat

Die Annäherung an die EU endete im Februar 2014 abrupt: Damals war die Assoziierung der Schweiz an das Erasmus-Programm der EU so gut wie beschlossen, umstritten war nur noch die Höhe des Schweizer Beitrags. Die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative machte den Verhandlungen aber ein Ende.

Die Schweiz gilt seither als Drittstaat. Sie etablierte eine Übergangslösung, damit Studierende und Berufsleute aus der Schweiz weiterhin Auslandssemester absolvieren können.

Der Bundesrat will, dass sich die Schweiz ans EU-Forschungsprogramm Horizon Europe (2021-2027) assoziieren kann. Der Ständerat berät voraussichtlich in der kommenden Woche über die Vorlage dazu. Für die Teilnahme an Erasmus Plus liegt die Botschaft noch nicht vor. Beide Programme starten im kommenden Januar.